Header_Schulsanitätsdienst_JRK_128a.jpg Foto: K. Mentasti / DRK BS-SZ
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Schulsanitätsdienst

Auf dieser Seite findest Du Informationen zum Sanitätsdienst an weiterführenden Schulen für Schüler:innen ab der 5. Klasse sowie für Lehrer:innen.

Ansprechpartner

Mattis Bohne
Bildungsreferent des JRK

Tel.: 0151 18 639 833
Mailkontakt

Jugendrotkreuz
An der Neustadtmühle 3
38100 Braunschweig

Bürosprechzeiten:
nach Vereinbarung.

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Mit Erfahrung und Kompetenz

Das Deutsche Rote Kreuz gehört schon seit vielen Jahren zu den großen, flächendeckenden Anbietern von Schulsanitätsdiensten (SSD) und überzeugt dabei mit Erfahrung und Kompetenz. Das DRK bildet Schüler:innen ab der 5. Klasse zu Schulsanitäter:innen aus und bietet Fortbildungen für Lehrkräfte und Schüler:innen an. Der Schulsanitätsdienst ist beim Jugendrotkreuz (JRK) angesiedelt.

Unsere Angebote und Unterstützung

  • Für die Schüler:innen: Erste Hilfe Schulungen, Angebote vom Jugendrotkreuz (Freizeitgestaltungen, Weiterbildungen), Beiblatt zum Zeugnis, gemeinsame Treffen von SSDlern.
  • Für die Schulen/Kooperationslehrer:innen: Unterstützung, Beratung, Netzwerktreffen mit Sanitätsdiensten anderer Schulen, Versorgung mit SSD-Material zum Üben.

Schulsanitäter:innen sind …

  • Schüler:innen ab der 5. Klasse, die in Erster Hilfe geschult sind und regelmäßig trainiert und fortgebildet werden.
  • immer bereit und geben Sicherheit bei Schul- und Sportfesten, bei Ausflügen und an jedem Schultag.
  • motivierte und kompetente Ersthelfer:innen, die ihre Lehrer:innen bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe an der Schule unterstützen.

Welchen Nutzen hat die Schule?

  • Die Schüler:innen haben Spaß am Erlernen der Ersten Hilfe.
  • Das Gefahrenbewusstsein wird gefördert, dadurch werden viele Unfälle vermieden.
  • Durch rechtzeitige Hilfe werden Unfallfolgen wesentlich gemindert.
  • Unterrichtsinhalte können direkt in praktisches Handeln umgesetzt werden.
  • Das Selbstbewusstsein des Einzelnen wird gestärkt.
  • Schüler:innen lernen soziale Verhaltensweisen und entwickeln mehr Verantwortung für ihre Mitschüler:innen.
  • Das soziale Klima an der Schule wird positiv beeinflusst.

Vorgaben an Schulen für den Schulsanitätsdienst

  • Bei den Kursen muss eine Betreuungskraft anwesend sein.
  • Die Schüler:innen müssen während der Schulzeit freigestellt werden.
  • Teilnehmende der Lehrgänge sind Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klassen 5-10).
  • Die Schüler:innen werden in 9 Unterrichtseinheiten in der Ersten Hilfe ausgebildet.
  • Die Raumgröße soll 50 qm betragen, freigeräumt.
  • Gruppengröße: Mindestens 10, maximal 15 Schüler:innen.

Und so geht's ...

  • Jede Schule kann einen Schulsanitätsdienst installieren.
  • Ein Ausbilder des Roten Kreuzes übernimmt die Schulung in Erster Hilfe.
  • Eine Lehrkraft organisiert den Schulsanitätsdienst und betreut die Gruppe der Schulsanitäter:innen vor Ort in der Schule. Dabei unterstützt das örtliche Jugendrotkreuz.
  • Die Fortbildung der Schulsanitäter:innen sowie die Erste-Hilfe-Ausbildung des Nachwuchses sollte durch eine geschulte Lehrkraft sichergestellt werden.
  • Der Braunschweigische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) bietet für die Neugründung und auch den laufenden Betrieb von Schulsanitätsdiensten finanzielle Unterstützung an.
  • Interessierte Lehrkräfte und Schulen können sich jederzeit beim Jugendrotkreuz melden.