· Pressemitteilung

Rettungsdienst: DRK KV BS-SZ und Johanniter RV Harz-Heide sichern sich bei Ausschreibung den Zuschlag

Offizieller Unterschriftstermin zur Beauftragung des Rettungsdienstes der Stadt Salzgitter: v.l. Stadtrat Eric Neiseke, Regionalvorstand der Johanniter Harz-Heide Dirk Gähle, DRK KV BS-SZ Vorständin Nicole Kumpis und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter Frank Klingebiel. Foto: Sandra Nasgowitz / DRK BS-SZ
Nach der Unterzeichnung zur Fortführung des Rettungsdienstes der Stadt Salzgitter durch den DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter und den Johanniter Regionalverband Harz-Heide in der Hauptfeuerwache in Salzgitter. Foto: Sandra Nasgowitz / DRK KV BS-SZ
Nach der Unterzeichnung zur Fortführung des Rettungsdienstes der Stadt Salzgitter durch den DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter und den Johanniter Regionalverband Harz-Heide in der Hauptfeuerwache in Salzgitter. Foto: Sandra Nasgowitz / DRK KV BS-SZ
Einsatzfahrzeuge der Johanniter RV Harz-Heide, Berufsfeuerwehr Salzgitter und des DRK KV BS-SZ. Foto: Sandra Nasgowitz / DRK KV BS-SZ

Feierlicher Moment: Die offizielle Unterschrift zur Beauftragung des Rettungsdienstes der Stadt Salzgitter markiert einen bedeutsamen Schritt. Der Rettungsdienst wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Stadt auch weiterhin vom DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter und dem Johanniter Regionalverband Harz-Heide übernommen. Die Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes wurde in zwei Losen ausgeschrieben und für zunächst den Zeitraum Juli 2024 bis Dezember 2029 vergeben.

Am heutigen Vormittag wurden an der Hauptfeuerwehrwache Salzgitter die Unterschriften durch Frau Kumpis, Herrn Klingebiel und Herrn Gähle auf dem neuen Beauftragungsvertrag geleistet. In diesem Zusammenhang betonte Frau Kumpis ihre Freude darüber, dass die Stadt Salzgitter auch weiterhin das DRK als Partner in der Ausübung des Rettungsdienstes setzt.

Der DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V. wird neben der Durchführung von Notfalltransporten mit Notfallkrankentransportwagen (NKTW) und qualifiziertem Krankentransport mit Krankentransportwagen (KTW) auch erweiterte Rettungsdienstleistungen bereitstellen.

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