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1. Einleitung Wir, der DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e. V., nehmen den Schutz personenbezogener Daten und damit eingeschlossen auch die Betroffenenrechte sehr ernst. Mit diesen…
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Impressum Anbieterkennung nach § 5 TMG Deutsches Rotes KreuzKreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V.Adolfstraße 2038102 Braunschweig Telefon: 0531 2 20 31 - 0Telefax: 0531 2 20 31 - 33
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1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
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2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
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3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
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1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden? Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
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2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung B. Schutz der Zivilbevölkerung
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3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…
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4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen.…
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5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln? Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des Landes…
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